Regelleistungen
Regelleistungen bezeichnen die Leistungen, die vom Gesetzgeber als zwingend erforderlich gelten. Die Kosten für diese Leistungen werden von den Krankenkassen übernommen. Im Gegensatz dazu, gibt es auch für den Patienten zahlungspflichtige Zusatz-Leistungen (IGeL). Beispiele für Regelleistungen sind, die Krebsvorsorge-Untersuchung, die Check-up-Untersuchung, das Hautkrebsscreening und Schutz-Impfungen.