„Check-up“ Untersuchung
Alle
Versicherten ab dem 35.Lebensjahr dürfen zu Lasten der gesetzlichen
Krankenversicherung alle 2 Kalenderjahre eine „Check-up-Untersuchung“
von unseren Hausärzten durchführen lassen. Dazu gehört eine körperliche Untersuchung, die
Laboruntersuchung auf Cholesterin, Blutzucker und eine Harnuntersuchung.