Untersuchungen für Berufsanfänger unter 18 Jahren nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Jugendliche
(Personen unter 18 Jahre) dürfen nur ausgebildet oder beschäftigt
werden, wenn eine Bescheinigung über die ärztliche Erstuntersuchung
vorliegt. Unsere Hausärzte bieten diese Untersuchung allen Jugendlichen unter 18
Jahren vor Beginn einer Tätigkeit z.B einer Ausbildung an.